Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk ist im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe)

  1. jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  2. das Rauchen,
  3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 31.07.2024

Vergangene Tätigkeiten

Arbeiten mit der Motorkettensäge
14.11.2024 | Zum Ende unserer diesjährigen Übungssaison stand am Freitag ein abwechslungsreicher Stationenbetrieb am Plan. In drei Gruppen wurden verschiedene Themen im Zusammenhang mit technischen Einsätzen abgearbeitet.
10.11.2024 | Am gestrigen Abend kam es in Yspertal zu einem Brand auf einem Bauernhof. Gegen 18:00 Uhr brach aus bisher unbekannter Ursache ein Feuer in einem Anbau des Wohnhauses aus.
Einsatz FF Altenmarkt Baggerbrand
04.11.2024 | Um 11:15 Uhr wurde die FF-Altenmarkt zu einem Einsatz mit dem Stichwort "Baggerbrand" in das Ortsgebiet von St.Oswald alarmiert.
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