Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk ist im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe)

  1. jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  2. das Rauchen,
  3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 31.07.2024

Vergangene Tätigkeiten

12.10.2024 | Ylvi Küblböck und Bernhard Grossinger, zwei unserer Jugendfeuerwehrmitglieder, stellten sich am Samstag, den 12. Oktober 2024, in Tulln erfolgreich ihrem letzten und abschließenden Abzeichen in der Feuerwehrjugend: dem Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold.
Einsatz der FF Altenmarkt
29.09.2024 | Heute Morgen wurden wir um 4:30 Uhr gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr St. Oswald zu einem Verkehrsunfall im Gemeindegebiet St. Oswald alarmiert. Das Einsatzstichwort lautete "PKW gegen Baum".
KHD-Einsatz in Spielberg
18.09.2024 | Seit gestern sind wir mit unserem Kran im Katastrophenhilfsdienst-Einsatz, um die schweren Schäden in Spielberg zu bewältigen. Die Feuerwehren Ysper, Kapelleramt und Pisching stellen ebenfalls Personal und wechseln sich mit uns ab.
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